Was ist 3PL (Kontraktlogistik)?
Bei 3PL übergibt ein Unternehmen Lagerung, Auftragsabwicklung und oft das Transportmanagement vertraglich an einen Logistikspezialisten. In regulierten Branchen wie der Pharmabranche wird die Arbeit ausgelagert, die Verantwortung für das Produkt bleibt beim Eigentümer; die Rollen regelt ein schriftlicher Vertrag.
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Dieser Inhalt dient ausschließlich der Information. Er ist weder eine Auslegung von Rechtsvorschriften noch eine Auditmeinung oder eine Lageranweisung für Ihr Produkt. Maßgeblich sind das genehmigte Etikett des Produkts und die aktuelle Leitlinie der zuständigen Behörde.
3PL steht für Third-Party Logistics, also Logistik durch einen Dritten; im deutschsprachigen Raum ist dafür auch der Begriff Kontraktlogistik gebräuchlich. Statt ein eigenes Lager zu betreiben, übergibt ein Unternehmen die Lagerung seiner Produkte, die Vorbereitung der Aufträge und oft auch das Transportmanagement an eine Firma, die genau darauf spezialisiert ist. Der Logistikdienstleister ist die dritte Partei zwischen dem Produkteigentümer und dessen Kunden.
1PL, 2PL, 3PL und 4PL
Die Einteilung ist in der Branche weit verbreitet, auch wenn die Definitionen von Quelle zu Quelle etwas abweichen. Grob gilt:
| Modell | Wer die Arbeit macht | Typisches Beispiel |
|---|---|---|
| 1PL | Das Unternehmen selbst | Vertrieb mit eigenem Lager, eigenen Fahrzeugen und eigenem Personal |
| 2PL | Ein Anbieter einer einzelnen Ressource oder Leistung | Ein Spediteur, der nur transportiert, ein Vermieter, der nur Fläche vermietet |
| 3PL | Ein Logistikdienstleister, der verbundene Leistungen gemeinsam anbietet | Lagerung, Bestandsführung, Auftragsabwicklung und Reporting |
| 4PL | Eine Firma, die die gesamte Kette für den Eigentümer steuert | Koordination mehrerer 3PL-Dienstleister und Spediteure |
Warum Unternehmen mit einem 3PL-Dienstleister arbeiten
Die Investition ist der häufigste Grund. Ein Unternehmen, das ein eigenes Lager aufbaut, übernimmt Fläche, Regalanlagen, Flurförderzeuge, Lagerverwaltungssystem und Personal. Braucht die Ware eine temperaturgeführte Lagerung, kommen Temperaturüberwachung, Mapping und Kalibrierung hinzu. Mit einem 3PL-Dienstleister wird aus dieser Investition eine Servicegebühr.
Flexibilität ist der zweite Grund. Ändern sich die Mengen mit der Saison oder mit einer Produkteinführung, ist ein fest dimensioniertes Lager entweder halb leer oder zu klein. Der dritte ist Fachwissen: Bei Arzneimitteln, Medizinprodukten oder Nahrungsergänzungsmitteln gehören Dokumentation und regulatorisches Wissen zur täglichen Arbeit eines spezialisierten Lagers.
Auslagerung in der Pharmabranche: Wer ist verantwortlich?
Die Gute Vertriebspraxis (GDP) widmet der Auslagerung ein eigenes Kapitel. Nach Kapitel 7 der EU-GDP-Leitlinien prüft das Unternehmen, das die Arbeit auslagert (der Auftraggeber), ob der Dienstleister (der Auftragnehmer) dafür kompetent ist, und die Verantwortlichkeiten beider Seiten werden in einem schriftlichen Vertrag festgelegt. Der Auftragnehmer gibt ihm übertragene Arbeiten nicht ohne vorherige Bewertung und Zustimmung des Auftraggebers an Dritte weiter.
In der Praxis heißt das: Die Lagerung wird ausgelagert, die Verantwortung für die Qualität des Produkts nicht. Wie Abweichungen gemeldet werden, wer bei einem Rückruf was tut, Audits und der Zugang zu Aufzeichnungen gehören in den Vertrag. Den größeren GDP-Rahmen erklären wir in einem eigenen Artikel.
Worauf es im Vertrag ankommt
Die wichtigsten Punkte sind:
- der Umfang der Leistung und die Lagerbedingungen, die sie abdeckt,
- Leistungskennzahlen und wie oft darüber berichtet wird,
- das Eigentum am Bestand und an den Aufzeichnungen,
- der Umgang mit Inventurdifferenzen,
- die Versicherung,
- die Übergabe von Bestand und Daten bei Vertragsende.
Wie sich die Leistung messen lässt, beschreibt unser Artikel zu Lagerkennzahlen, welche Fragen Sie einem Dienstleister stellen sollten, unser Artikel zur Auswahl eines Lagerdienstleisters.
Quellen
- European Commission, Guidelines of 5 November 2013 on Good Distribution Practice of medicinal products for human use (2013/C 343/01), chapter 7
Nur zur Information; keine Auslegung von Rechtsvorschriften und keine Lageranweisung.